- Quorum
- Quo|rum 〈n.; -s; unz.〉 beschlussfähige Anzahl, für einen Beschluss (einer Körperschaft) erforderliche Zahl anwesender Mitglieder [engl., urspr. quorum of justices of the peace „zur Bildung eines Gerichtshofes benötigte Zahl von Friedensrichtern“ <lat. quorum, Gen. Pl. von qui „wer“]
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Quo|rum, das; -s, …ren [lat. quorum = deren, Gen. Pl. von: qui = der (Relativpron.): nach dem formelhaften Anfangswort von Entscheidungen des römischen u. mittelalterlichen Rechts] (bildungsspr., bes. südd., schweiz.):zur Beschlussfähigkeit einer [parlamentarischen] Vereinigung, Körperschaft o. Ä. vorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder od. abgegebener Stimmen.* * *
Quorum[lateinisch »derer«] das, -s, die Anzahl von Mitgliedern einer Körperschaft, eines Kollegialorgans oder einer Personengesamtheit, die zur Beschlussfähigkeit erforderlich ist; bei Wahlen und Abstimmungen die Mindestzahl von Votierenden, die zur Gültigkeit des Wahl- oder Abstimmungsvorgangs erforderlich ist.* * *
Quo|rum, das; -s [lat. quorum = deren, Gen. Pl. von: qui = der (Relativpron.): nach dem formelhaften Anfangswort von Entscheidungen des römischen u. mittelalterlichen Rechts] (bildungsspr., bes. südd., schweiz.): zur Beschlussfähigkeit einer [parlamentarischen] Vereinigung, Körperschaft o. Ä. vorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder od. abgegebener Stimmen: Für ein Volksbegehren wäre ein bestimmtes Q. erforderlich (Spiegel 18, 1990, 80); Es gelang ihm ohne Schwierigkeiten, das Q. von sieben Prozent der Wählerstimmen zu erreichen (Tages Anzeiger 14. 10. 85, 1).
Universal-Lexikon. 2012.